Förderprogramme für Kommunen

Ein aktuelles Förderprogramm für Ladeinfrastruktur, die Förderung des Landes, Steuer-Erleichterungen und Beratungsangebote machen den Einstieg in die Elektromobilität jetzt so attraktiv wie nie zuvor. Hier informieren wir Sie ausführlich über aktuelle Fördermaßnahmen und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Stand: Förderperiode 2024


 

 

Wichtiger Hinweis zum

Förderprogramm des Landes


Förderanträge müssen VOR der Umsetzung gestellt / genehmigt werden!

 

 


 

 

Elektrofahrzeuge (Landesförderung)

Das Land NRW fördert Kauf, Leasing oder Miete von → Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen für den nicht-wirtschaftlichen Gebrauch.

Förderhöhe für Fahrzeuge der Klasse N1:
  -  20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  -  maximal 10.000 Euro pro Fahrzeug

Förderhöhe für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3:
  -  50 Prozent der Investitionsmehrkosten
  -  maximal 200.000 Euro pro Fahrzeug

Darüber hinaus wird auch der → öffentliche Personennahverkehr gefördert.

 

 


 

 

Ladesäulen und Wallboxen (Landesförderung)

Das Land NRW fördert die Errichtung von nicht-öffentlich zugänglichen Ladestationen (z. B. für den kommunalen Fuhrpark oder für die Dienstfahr­zeuge der Beschäftigten).

Förderhöhe für → nicht-öffentliche Ladepunkte:
  -  unter 50 kW:  1.500 Euro pro Ladepunkt
  -       ab 50 kW:     150 Euro pro kW Ladeleistung

Die Ladeinfrastruktur darf ausschließlich nicht-wirtschaftlich genutzt werden.

 

 


 

 

Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur (Landesförderung)

Das Land NRW fördert die Errichtung / Ertüchtigung von → Netzanschlüssen für private Ladestationen.

Förderhöhe für Netzanschlüsse für Garagen- und Stellplatzkomplexe:
  -  20 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro

Voraussetzung des Komplexes:
  -  örtlich zusammenhängend
  -  mindestens vier Stellplätze (mind. 2 Jahre alt)
  -  mind. 1 Ladepunkt mit mind. 11 kW errichtet

→ zur Bewilligungsbehörde (Antrag und Übersicht)

 

 


 

 

Umsetzungs- und Standortkonzepte (Landesförderung)

Das Land NRW fördert die Erstellung von Konzepten zu verschiedenen Elektromobilitätsthemen.

Förderhöhe für → Umsetzungskonzepte:
  -  80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  -  maximal 80.000 Euro

Förderhöhe für → kommunale Standortkonzepte für öffentliche Ladeinfrastruktur:
  -  80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  -  maximal 64.000 Euro

 

 


 

 

Elektrobusse (Landesförderung)

Das Land NRW fördert die Beschaffung von → Elektrobussen, sowie die dafür notwendige Infrastruktur (Wasserstofftankstellen, Ladesäulen).

Förderhöhe Busse:
  -  60 Prozent des Differenzbetrages ggü. Dieselbus

Förderhöhe Infrastruktur:
  -  90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Voraussetzung:
  -  Einsatz im öffentlichen Personennahverkehr

 

 


 

 

Lastenfahrräder (Landes- und Bundesförderung)

Das Land fördert den Kauf von → Lastenfahrrädern.

Förderung:
  -  elektrisch:            40 Prozent, maximal 2.000 Euro
  -  nicht-elektrisch:  pauschal 500 Euro

Voraussetzungen:
  -  Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm
  -  verlängerter Radstand oder Transportvorrichtung

Ab einer Nutzlast von 120 Kilogramm kann zusätzlich die → Bundes-Förderung genutzt werden.

 

 


 

 

Förderübersicht

In der Übersicht "NRW-Förderprogramm für Kommunen" können Sie nachlesen, welche attraktiven Fördermöglichkeiten für Kommunen bestehen. → zum Download

 

 


 

 

Förderung durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Seit 2022 können Halter:innen von reinen E-Fahrzeugen eine Prämie aus dem Verkauf der eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen – vor allem Mineralölkonzerne – erhalten. Mit dieser wird das Laden an private Ladestationen im Emissionshandel berücksichtigt.
In der Praxis erfolgt dieser Quotenhandel über Dienstleistungsunternehmen, die die Quoten bündeln, vom Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen und anschließend vermarkten.

Weitere Infos dazu bei der → Verbraucherzentrale.

Darüber hinaus können auch Betreiber:innen öffentlicher Ladestationen von der THG-Quote profitieren. Im Gegensatz zu privaten Ladestationen (siehe oben) ergibt sich die Prämie hier anhand der real abgegebenen Strommenge. Dabei sind Erlöse von etwa 6 Cent pro kWh möglich – mit selbst produziertem Ökostrom sind etwa 11 Cent pro kWh möglich (Stand: Q1/2024).
Dank der THG-Quote rentieren sich öffentliche Ladestationen deutlich schneller und der Ausbau der Ladeinfrastruktur schreitet stärker voran.

 

 


 

 


 

 

 

 

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