Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur


 

 


keine Einreichfrist, ohne Förderaufruf gültig

 

 


Einreichfrist des letzten Förderaufruf abgelaufen

 

 


Einreichfriste des Förderaufrufs:
24. September 2024
11. Juni 2025
17. Dezember 2025


 

 

NRW-Förderung (Förderrichtlinie "progres.nrw")

Öffentlich zugängliche Normalladeinfrastruktur (Förderperiode 2024)

Fördergegenstand

Gegenstand der Förderung ist der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten.

  • Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten,
  • Energiemanagementsysteme,
  • dazugehörige Kommunikationssysteme
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche,
  • Montage und Inbetriebnahme,
  • Netzanschluss,
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses und
  • Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inklusive Stromzähler und Sicherungselemente.
     
Antragsberechtigte
  • natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen,
  • Personengesellschaften,
  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
     
Voraussetzungen
  • technische Ausstattung:
    • bidirektionale Datenübertragungsschnittstelle (z. B. Ethernet, RS-485)
    • zur Ansteuerung erforderliches Kommunikationsprotokoll (z. B. Modbus-TCP, Modbus/RTU oder EEBUS)
  • Stromherkunft:
    • Grünstrom-Liefervertrag
      ODER
    • vor Ort eigenerzeugter regenerativer Strom aus einer Erneuerbare-Energien-Anlage (EE-Anlage), z. B. aus einer Photovoltaik-Anlage *
  • öffentliche Zugänglichkeit
    • bevorzugt 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche
    • mindestens 12 Stunden an fünf Tagen in der Woche

*  Die Erneuerbaren-Energien-Anlage (EE-Anlage) muss eine Nennleistung von mindestens zwei Kilowatt pro Ladepunkt bei einer
    Ladeleistung kleiner 50 kW je Ladepunkt aufweisen.

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.3) sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.
 

Förderhöhe

Antragsberechtigte

maximale Förderquote

maximale Förderhöhe je Ladepunkt

a) natürliche Personen ⁽¹⁾

----------------

----------------

b) natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen

20 %

1.500 €

c) Personengesellschaften

20 %

1.500 €

d) juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

20 %

1.500 €

e) Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Betriebe ⁽²⁾

----------------

----------------


⁽¹⁾  mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft
     und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
⁽²⁾  Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und
     kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.

→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde

Antragstellung VOR Vertragsabschluss

 

 

Ablauf der NRW-Förderung

1)  Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2)  Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3)  Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4)  nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5)  Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6)  im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
     antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
     ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7)  nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme

Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

 

 


 

 

Wichtiger Hinweis zum

Förderprogramm des Landes


Die Antragsfrist ist abgelaufen. Wir informieren auf LinkedIn und ​​​​​​Twitter über neue Förderaufrufe.

 

 

NRW-Förderung (Förderrichtlinie "Lade- und Wasserstofftank-infrastruktur")

Öffentlich zugängliche Schnell-Ladeinfrastruktur

Fördergegenstand

Beschaffung und Errichtung fabrikneuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen

  • Schnellladeeinrichtungen mit mindestens zwei fest installierten Schnell-Ladepunkten
  • Netzanschluss (auch in Kombination mit einem Pufferspeicher möglich)

Die zuwendungsfähigen Ausgaben finden sich im → Anhang 1 des Förderaufrufs.
 

Voraussetzungen
  • Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt pro Ladepunkt
    (Bei Ladeeinrichtungen mit mehr als einem Ladepunkt muss jeder Gleichstromladepunkt die vorgenannte Mindestladeleistung von 50 Kilowatt, auch bei
    Belegung aller Ladepunkte, erreichen.)
  • Beachtung der Ladesäulenverordnung
  • Unterstützung von Roaming
  • Einhaltung des Mess- und Eichgesetzes
  • Mindestbetriebsdauer: 6 Jahre
  • Preisangabe für das Ad-hoc-Laden an der Ladeeinrichtung oder in unmittelbarer Nähe
  • Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien im Sinne von § 3 Nr. 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
  • öffentliche Zugänglichkeit
    • bevorzugt 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche (volle Förderhöhe)
    • mindestens 12 Stunden täglich an Werktagen (halbierte Förderhöhe)
  • Stellplatz-Kennzeichnung mit weißem Elektroauto-Symbol nach § 39 Absatz 10 der Straßenverkehrsordnung

Die kompletten Voraussetzungen finden sich in der → Förderrichtlinie (Kapitel 2.1).
 

Antragsberechtigte
  • Unternehmen (juristische Person)
  • Freiberuflich Tätige
  • Einzelunternehmen (Gewerbetreibende)
  • Kommunale Betriebe (wirtschaftlich tätig)
  • Kommunen
     
Förderhöhe

Fördergegenstand

Art

maximale Förderquote

maximale Förderhöhe je Ladepunkt

Schnell-Ladepunkte

ohne Pufferspeicher

50 %

15.000 €

 

mit Pufferspeicher*

50 %

50.000 €

Netzanschluss Niederspannung**

ohne Pufferspeicher

50 %

10.000 €

 

mit Pufferspeicher*

50 %

100.000 €

Netzanschluss Mittelspannung**

ohne Pufferspeicher

50 %

100.000 €

 

mit Pufferspeicher*

50 %

100.000 €

nur Pufferspeicher*

 

50 %

100.000 €

*    Der Pufferspeicher muss mindestens eine Kapazität von 80 Kilowattstunden je Ladeeinrichtung aufweisen.
**  Der vorhandene, zu errichtende oder zu ertüchtigende Stromnetzanschluss des Standorts muss mindestens eine Leistung von 100 Kilowatt oder eine Leistung
      von mindestens 40 Prozent der Gesamtladeleistung der Ladeeinrichtungen aufweisen. Es gilt der höhere Wert. Die Gesamtladeleistung ist die Summe der
      Gleichstromausgangsleistungen (auch DC-Ausgangsleistung genannt) der beantragten Ladeeinrichtungen in Kilowatt. Weitere Hinweise können den Excel-
      Tabellen Berechnung Netzanschluss inklusive Pufferspeicher beziehungsweise Berechnung Netzanschluss ohne Pufferspeicher entnommen werden.

Unterlagen und Anhänge

Regierungsbezirk

 

Förderkontingent

Arnsberg

(19,9 %)

2.985.000 Euro

Detmold

(11,5 %)

1.725.000 Euro

Düsseldorf

(29,0 %)

4.350.000 Euro

Köln

(25,0 %)

3.750.000 Euro

Münster

(14,6 %)

2.190.000 Euro

Anträge können bis zum 25.10.2023, 23:59 Uhr eingereicht werden.


→ zur Info-Seite der Bezirksregierung Arnsberg

Antragstellung VOR Vertragsabschluss

 

 


 

 

EU-Förderung (Alternative Fuels Infrastructure Facility)

Fördergegenstand

1. CEF-T-2024-AFIFGEN-UNITS: Alternative Fuel Infrastructure Facility - Unit Contributions

Elektrische Ladeinfrastruktur:

  • Öffentlich zugängliche Ladepunkte für leichte Nutzfahrzeuge (LDV) entlang des TEN-T-Straßennetzes
  • Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Schwerverkehrsfahrzeuge (HDV) entlang des TEN-T-Straßennetzes, einschließlich sicherer und geschützter Parkplätze sowie in städtischen Knotenpunkten des TEN-T

2. CEF-T-2024-AFIFGEN-COSTS: Alternative Fuel Infrastructure Facility - Co-funding Rate

Elektrische Ladeinfrastruktur:

  • Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Schwerverkehrsfahrzeuge entlang des TEN-T-Straßennetzes, einschließlich sicherer und geschützter Parkplätze sowie in städtischen Knotenpunkten des TEN-T
  • Ladestationen zur Versorgung von Binnenschiffen und Seeschiffen sowie Schiffen für Hafenbetrieb
  • Elektrifizierung von Hafenbetrieben
  • Elektrifizierung von Flughafenbetrieben
Antragsberechtigte

Antragsteller müssen

  • Juristische (öff./privat/) Personen sein
  • Ihren Sitz in der EU haben

Konsortien können unter Leitung eines Koordinators, gebildet werden.

Förderquote

Einheitsbeträge-Förderung (CEF-T-2024-AFIFGEN-UNITS):

  • Ladepunkt von mind. 150 kW --> 20.000 €
  • Ladepunkt von mind. 350 kW --> 40.000 €

Kofinanzierung-Förderung (CEF-T-2024-AFIFGEN-COSTS):
ie Kosten werden gemäß den im Zuwendungsvertrag festgelegten Finanzierungssätzen ('Projektfinanzierungssatz') wie folgt erstattet:

  • höchstens 30 % der Kosten für Bauarbeiten, Fahrzeuge und Material,
  • höchstens 30 % der Kosten für Bauarbeiten, Fahrzeuge und Material in äußersten Regionen.
  • Maximaler Zuschussbetrag für jeden Ladepunkt:
    • Für einen Ladepunkt mit einer Leistung von 1 MW oder mehr: 30 % der förderfähigen Kosten (70 % in äußersten Regionen).
    • Für einen Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 350 kW und weniger als 1 MW: 30 % der förderfähigen Kosten (70 % in äußersten Regionen) und nicht mehr als 40.000 €.
    • Für einen Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 150 kW und weniger als 350 kW: 30 % der förderfähigen Kosten (70 % in äußersten Regionen) und nicht mehr als 20.000 €.
Voraussetzungen
  • Die Förderprojekte müssen von einer Finanzierung durch einen Durchführenden Partner (IP) oder eine andere öffentliche oder private Finanzinstitution (Other FI) in Höhe von mindestens 10 % der vorgeschlagenen Projektkosten unterstützt werden (sofern die Finanzierung nicht in Form von Eigenkapital erfolgt), die ordnungsgemäß von seinem Leitungsgremium gemäß seinen eigenen Regeln, Richtlinien und Verfahren genehmigt wurde.
  • Projektbudget min. 2 Mio. € für Einheitsbeträge-Förderung (CEF-T-2024-AFIFGEN-UNITS) und min. 1 Mio. € für Kofinanzierung-Förderung (CEF-T-2024-AFIFGEN-COSTS).
  • Bewerber müssen über das Know-how, die Qualifikationen und die Ressourcen verfügen, um die Projekte erfolgreich umzusetzen und ihren Beitrag zu leisten (einschließlich ausreichender Erfahrung in Projekten vergleichbarer Größe und Natur).
  • Diese Kapazität wird, einschließlich der operativen Ressourcen (menschliche, technische und andere) bewertet.
Verfahren

Die Einreichung ist ein zweistufiger Prozess:

  1. Erstellung eines Benutzerkontos und Registrierung Ihrer Organisation
  2. Einreichen des Vorschlags

Fristen

  • 24 September 2024 at 17.00 (CET)
  • 11 June 2025 at 17.00 (CET)
  • 17 December 2025 at 17.00 (CET)

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auf den Seiten der → Europäischen Kommission und in dem → Förderaufruf.

→ zur Info-Seite der EU-Kommission

 

 

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