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Alternative Fuels Infrastructure Regulation: Was ist das und was gibt es Neues?

Die Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) ist Teil des EU-Gesetzespakets „Fit für 55“, das europaweit darauf abzielt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Die AFIR legt einheitliche Zielvorgaben fest, um den Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in der gesamten EU zu beschleunigen. Was sich nun geändert hat, erfahren Sie hier.

© Marek Studzinski auf Unsplash

Was ist die „Alternative Fuels Infrastructure Regulation“?

Die Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR), das am 13. April 2024 in Kraft getreten ist, soll den Aufbau einer einheitlichen Ladeinfrastruktur in der Europäischen Union (EU) vorantreiben. Die Verordnung, Teil des europäischen Green Deals seit ihrer Vorstellung im Juli 2021, zielt auf eine grenzüberschreitende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur ab, die für Verbraucherinnen und Verbraucher so einfach wie möglich zu nutzen ist. Die Verordnung verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, eine Mindestabdeckung mit öffentlich zugänglichen Ladepunkten sicherzustellen, um das Laden von Elektrofahrzeugen flexibler und spontaner zu gestalten. Die AFIR bringt Neuerungen mit sich, die die User-Journey verbessern und Geschäftsmodelle der Charge Point Operator (CPO) und E-Mobility Service Provider (EMSP) beeinflussen werden. Durch die Umwandlung der bisherigen EU-Richtlinie („Alternative Fuel Infrastructure Directive“, AFID) in eine Verordnung werden für alle EU-Mitgliedstaaten verbindliche Ziele festgelegt.

Aufbau einer europaweiten Tank- und Ladeinfrastruktur

Die Verordnung legt auch eine Reihe verbindlicher nationaler Ziele für den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in der gesamten EU fest, die sowohl Straßenfahrzeuge als auch den Schiffs- und Flugverkehr umfassen. Sie enthält spezifische Vorschriften für die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Lieferwagen), einschließlich verbindlicher nationaler Flottenziele und entfernungsbasierter Ziele für leichte und schwere Straßenfahrzeuge im Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V-Kern- und Gesamtnetz).

Des Weiteren enthält die Verordnung Bestimmungen zur Gewährleistung der Benutzerfreundlichkeit der Ladeinfrastruktur sowie zur Bereitstellung von Wasserstofftankstellen entlang des TEN-V-Kernnetzes und des Gesamtnetzes.

Fragezeichen bei der technischen Umsetzung

Da es bei der europaweiten Umsetzung, insbesondere bei Fragen zur Technik und den Vorgaben zu den Zahlungsmöglichkeiten, Fragezeichen gab, hat die Europäische Kommission ein Q&A-Dokument herausgebracht, welches der Bundesverband Beratung und neue Mobilität e. V. übersetzt und veröffentlicht hat. Das Q&A-Dokument sowie die Übersetzung finden Sie hier.

Weitere Informationen zur "Alternative Fuels Infrastructure Regulation" finden Sie auf unserer Themenseite "Vorgaben für öffentliche Ladeinfrastruktur".

Quellen

Foto: Marek Studzinski auf Unsplash

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